Fachvortrag 2022
Biogasanlagen und Gülleverarbeitung im Blickfeld der Novellierung der DÜVO, der DÜMVO, der Hygiene VO, der Bio AbVO und der Novellierung der Neuordnung der Klärschlammverordnung.
Das BED Bio Elite Düngersystem beschäftigt sich seit Jahren mit der Konvertierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgärresten zu homogenisierten, lagerfähigen Feststoffdüngern.
Dies ist besonders wichtig durch die Verschärfung der Gesetzgebung hinsichtlich immer kleinerer Grenzwerte, der Verschärfung des Wasserhaushaltsgesetztes, der Ausbringverbote bei Extremwitterungslagen und einer damit verbundenen Vergrößerung der Lagerkapazitäten von Güllen- und Gärresten.
Das BED System ist ein duales System es wirkt immer in Kombination von 2 Komponenten:
System 1 : BED Dünger und BED Vital = Düngung und Pflanzenstärkung gegen Schaderreger
System 2: BED Bodenpille + BED Vital = Unterfußdüngung + Saatgutbeize
System 3: BED Vital als Bodenaktivator + BED Pilzkulturen
Im Nachfolgenden Vortrag gehen wir auf folgende Schwerpunkte ein:
1. Neue gesetzliche Regelungelungen
2. Die Möglichkeiten mit dem BED System diese Regelungen umzusetzen und gleichzeitig eine relative Selbstkostensenkung im Betrieb durch Veredelung eigner Rohstoffe in einer umweltfreundlichen regionalen Kreislaufwirtschaft zu generieren
3. Betriebswirtschaftliche Problemlösungen mit dem BED System
1. Neue gesetzliche Regelungen
Die wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik (WBA), für Düngungsfragen (WBD) beim BMELV sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung schätzten in ihrer Pressemittteilung vom 23. August 2013 ein (siehe: www.umweltrat.de), dass die Reform der Düngegesetzgebung dringend erforderlich sei, weil zentrale Umweltziele nicht erreicht werden. Die Räte stellten fest:
- Die Landwirtschaft verursacht zu hohe Stickstoff- und Phosphatausträge.
- In vielen Regionen mit intensiver Tierhaltung und Bioenergieproduktion sowie in Regionen mit einem hohen Anteil von Sonderkulturen nehmen die Nährstoffausträge zu.
- Die Qualität der Oberflächen- und Grundgewässer und die biologische Vielfalt der Landökosysteme ist nicht optimal.
- Es kommt zu einem erhöhten Ausstoß von klimarelevanten Treibhausgasen.
Zentrale Empfehlungen der Räte sind:
- Eine umfassende und aussagekräftige Nährstoffbilanzierung ist einzuführen.
- Die Sperrfristen zur Ausbringung von organischen Düngemitteln sind zu verlängern.
- Die Mindestlagerkapazitäten für organische Düngemittel sind zu erweitern.
- Die Anforderungen an die Ausbringungstechnik und Einarbeitung von organischen Düngemitteln sind zu erhöhen.
- Die Phosphatzufuhr ist stärker zu limitieren.
- Die Kontrolle der Einhaltung der Düngegesetzgebung ist zu verbessern und die Sanktionen bei Verstößen sind zu verschärfen.
- Um den landwirtschaftlichen Betrieben die Anpassung an das novellierte Düngerecht zu erleichtern und zu beschleunigen, könnten bestimmte Anpassungsinvestitionen im Rahmen bestehender Förderinstrumente finanziell unterstützt werden.
Güllesperrfrist: Die Regeln in Bayern
- Ackerland: keine Verschiebung möglich
- Grünland: Verschiebung der Sperrfrist auf 1. Dezember bis 15. Februar möglich.
- Fristverschiebung: Ämter für Landwirtschaft und Ernährung können in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Bauernverband die Kernsperrfrist für Grünland landkreisbezogen auf den Zeitraum vom 1. Dezember bis 15. Februar verschieben.
Düngeplanung:
- Alle Betriebe sollen in Zukunft schlagbezogen die jeweilige N- und P-Düngung dokumentieren müssen.
- Die Unterlagen sind sieben Jahre aufzubewahren.
- Zur besseren Orientierung der Betriebsleiter soll es zudem bundesweit einheitliche N-Sollwerte für gleiche Kulturen und vergleichbare Bedingungen geben, aber keine pauschalen Düngungsobergrenzen wie in den Niederlanden, Dänemark oder Belgien.
- Das große Deutschland sei dafür standörtlich zu unterschiedlich, argumentieren die Experten.
- Pauschale Obergrenzen führten nur zu einer unerwünschten Über- und Unterversorgung der Pflanzen, heißt es im Bericht der Komissionen.
Abstand zu Gewässern:
- Die bisherigen Abstandsregeln zu Gewässern sollen bestehen bleiben. Das heißt, in Abhängigkeit von der Arbeitsbreite der Ausbringtechnik darf auf einem bis zu 3 m breiten Streifen nicht mehr gedüngt werden. Das Abschwemmen von Gülle ist schon bei oberflächig gefrorenen oder leicht mit Schnee bedeckten Böden zu vermeiden.
- Bei wassergesättigten, gefrorenen und mit mehr als 5 cm Schnee bedeckten Böden gilt weiterhin ein grundsätzliches Aufbringungsverbot.
Längere Sperrfristen:
- Die Sperrfrist für die Ausbringung von organischen Düngemitteln soll künftig unmittelbar nach der Ernte der Hauptkultur beginnen (bisher 1. November). Ausnahmen soll es nur für Raps, Feldgras und frühgesäte Zwischenfrüchte geben, bei denen es auch im Spätsommer und Herbst noch eine nennenswerte Nährstoffaufnahme gibt. Hier soll die Sperrfrist am 1. Oktober beginnen.
- Damit wäre künftig eine Gülledüngung zur Strohrotte nicht mehr erlaubt.
- Es sei denn, es werden o.g. Zwischenfrüchte angebaut.
Höhere Lagerkapazitäten:
Die Mindestlagerkapazitäten für Gülle und Gärreste müssen nach Ansicht der Arbeitsgruppe entsprechend der veränderten Sperrfristen erhöht werden.
Betriebe mit viel Ackerland und geringen Ausbringungsmöglichkeiten im Spätsommer und Herbst sollten größere Kapazitäten (z.B. 9 Monate) vorhalten als Grünlandbetriebe. Für gewerbliche Betriebe ohne eigene Ausbringungsflächen empfehlen die Experten Lagersilos für mindestens 9 Monate.
Wichtig: Die Mindestlagerkapazitäten sollen künftig auch für Gärreste aus Biogasanlagen gelten.
Verlustarm ausbringen:
Gülle soll auf bewachsenen Flächen nur noch mit Schleppschläuchen bzw. mit Schlitz- oder Injektionstechnik ausgebracht werden dürfen.
Die Experten wollen für die dann in vielen Betrieben notwendigen Investitionen aber lange Übergangsfristen vorsehen.
Für Ackerland soll die Vorgabe ab 2020, für Feldgras und Grünland ab 2025 gelten.
Prallteller wären dann nur noch auf unbestellten Flächen bei unverzüglicher Einarbeitung zulässig.
Unverzüglich bedeutet: innerhalb von vier Stunden!
Bilanzierung verfeinern:
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe spricht sich dafür aus, weiter beim Ansatz der betrieblichen Flächenbilanzierung (Feld-Stall-Bilanz) zu bleiben.
Auf die Hoftorbilanz umzustellen, halten die Experten für zu aufwendig.
Allerdings wollen sie insbesondere die Nährstoffabfuhr über das Grundfutter exakter als bisher ermitteln. Dafür soll ein von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft entwickelter „Grundfutterfaktor“ angewendet werden.
Damit wird die Nährstoffabfuhr über das Grundfutter mithilfe der betriebseigenen Tierbestände errechnet und so überprüft.
Damit soll die Bilanzierung zu hoher Nährstoffabfuhren verhindert werden.
Zu- und Verkäufe von Grundfutter müssen gesondert erfasst und dokumentiert werden.
Das soll über die Lieferscheine erfolgen.
P-Salden begrenzen:
Weil in Deutschland bereits rund 35 % der Ackerflächen und 20 % des Grünlands hoch mit Phosphat (Stufe D und E) versorgt sind, wollen die Düngungsexperten von Bund und Ländern die weitere Anreicherung begrenzen.
Bei Böden in den Versorgungsstufen A und B soll in Zukunft im sechsjährigen Mittel ein Phosphatsaldo von höchstens 60 kg P2O5/ha zulässig sein.
In Stufe C sind es noch maximal 20 kg/ha, während in D und E überhaupt kein Überschuss mehr zulässig sein soll.
Genauere N-Salden:
Der maximal zulässige N-Saldo von 60 kg/ha soll erhalten bleiben. Allerdings spricht sich die Arbeitsgruppe dafür aus, die Koeffizienten für die Berechnung des N-Saldos anzupassen.
Das gilt zum einem für die Mindestanrechnung der N-Ausscheidungen auf der Weide.
Bei Rindern sollen künftig 60 %, bei Schafen und Pferden 50 % angerechnet werden.
Bisher gelten für alle Tierarten 25 %.
Im Gemüsebau wollen die Düngungsexperten von Bund und Ländern den sogenannten „unvermeidlichen“ N-Überschuss auf 60 kg/ha beschränken.
Dann wäre auf Gemüseflächen nur noch ein maximaler N-Saldo von 120 kg zulässig.
In der derzeitigen Düngeverordnung sind die maximal erlaubten Überschüsse auf die jeweiligen Gemüsekulturen zugeschnitten und können 80, 120 und bis zu 160 kg N/ha betragen.
Berechnung der möglichen Gülle – bzw. Gärrestgabe nach der neuen DÜVO 2020.
Biogasgärreste und Güllen, eine Kostenstelle und eine Belastung für Boden und Umwelt – oder wichtige Wirtschaftsdünger ,Möglichkeiten zur indirekten Selbstkostensenkung im Landwirtschaftsbetrieb durch Stoffumwandlung im Sinne einer sinnvollen regionalen Kreislaufwirtschaft und einer umweltfreundlichen Düngung!
Vortrag von:
Dipl.-Ing. FH Wolfgang Wondrak
Dipl.-agrar Ulrike Wondrak
Management: Consulta AG in Viechtach – Bayern
Hr. Anton Zollner
Da in 99 % der Biogasanlagen Stoffgemische verwendet werden fallen seit 2017 die Verarbeitung der Biogasgärreste unter die BioAbf.VO und müssen 1 h auf 70 °C vor der Feldausbringung erhitzt werden. Darauf wurde auch im Biogasforum Bayern eindeutig hingewiesen:
Grenzwerte und verschärfte Gesetzlichkeiten -Berechnungsbeispiele
DÜVO Anrechnung von Stickstoffdüngern und Auswirkungen im Bilanzsystem
Berechnungsbeispiel: Novellierung DÜVO 2017 Bilanzsystem
Stickstoffbedarfsermittlung am Beispiel Winterraps nach der neuen DÜVO-Novelle 2017
Neue N-Sollwerte in Abhängigkeit von Kultur und Ertragsniveau
Kultur | Ertragsniveau in dt/ha | N= Sollwert in Kg/ha N |
Winterraps | 40 | 200 |
Winterweizen A+B | 80 | 230 |
Winterweizen C | 80 | 210 |
Wintergeste | 70 | 180 |
Wintertriticale | 70 | 190 |
Sommergerste | 50 | 140 |
Körnermais | 90 | 200 |
Silomais | 450 | 200 |
Zuckerrübe | 650 | 170 |
Kartoffel | 400 | 180 |
N-Bedarf nach neuer DÜVO 2017 Bilanzsystem ermitteln
Stickstoffbedarfswert Winterraps | in Kg N/ha | 200 |
Korrekturen in Abhängigkeit vom Ertrag (Mittel der letzten 3 Jahre) | 45 dt/ha | +10 |
N min-Gehalt | gemessen | -25 |
Standort/Humusgehalt > 4,5% | < 4,5% | -0 |
Organische Düngung Vorjahr | 140 Kg Gesamt N/ha als Schweinegülle, davon anzurechnen 10 % | -14 |
Vorfrucht
| Feldgras | -10 |
Zwischenfrucht | keine | -0 |
N-Düngerbedarf | In Kg/ha | 161 statt 170 KgN/ha |
Das bedeutet das N und P Gaben pro ha immer weiter reduziert werden seit August 2017 und eine vernünftige Umweltlösung zu gestalten , aber mit hohen technischen und investiven Anforderungen an den Landwirt.
Berechnungsbeispiel Agrarflächenbedarf nach der Novellierung der DÜVO 2017 Beispiel Mais
Fruchtsorte Mais Düngung | Menge an N-Düngung |
Ertragserwartung 35 to/ha | 140 Kg N/ha x a |
Restdüngung aus Vorjahr | 40 Kg N/ ha
|
Mögliche zusätzliche Düngemenge | 100 Kg N/ha |
Mineralische Düngung Mais | 50 Kg / ha |
Mögliche Restdüngermenge | 50 Kg/ ha |
Nährstoffgehalte von Schweinegülle 3,8 Kg N/m³ Nährstoffgehalte Biogasgärrest 4,0 – 5,0 Kg N/m³ Damit reduziert sich die Ausbringmenge an Gülle und Gärrest | 50 Kg N: 3,8 Kg N/m³ = 13,15 m³/ha 50 Kg N : 5,0 KgN/m³= 10,0 m³/ha |
Benötigte Agrarfläche bei einer Biogasanlagen mit 10 000 to = 10 000 m³ Jahresinput
Bei 10 000 to/a x 5,0 Kg N/m³ = 50 000 Kg N/ a
50 000 Kg N/a : 170 Kg/ha = 294 ha
Bei Anrechnung nach der Novelle der DÜVO 2017 ergibt sich bei 100 Kg N:
50 000 Kg N : 100 Kg = 500 ha Fläche verdoppelt sich
Problem Trockenjahre Aufsummierung Nährstoffgehalte im Boden
Beispiel Mais:
Ertragserwartung 40 – 50 to/ha = 400 – 500 dt
N-Entzug 0,30 Kg N/dt
Möglicher Gesamtentzug: 500 dt Frischmasse x 0,3 Kg/dt = 150 Kg N/ha N – Entzug
Da aber bei trockener Witterung weniger Frischmasse entsteht da Wasser fehlt, reichert sich der Boden weiter an da die Entzüge fehlen. Geschätzt + 70 Kg N/ha x a im Mittel.
Problem gestörte Mikrobiologie im Boden
Durch massive Düngung mit Gülle, Gärresten und schwerem Geräteeinsatz auf den Agrarflächen steigen die Kosten für:
- Dieselverbrauch / ha
- Erhaltungskalkung
- Düngung bei schlechter Pflanzenverfügbarkeit
Dieselverbrauch mit kompletter Ausbringtechnik incl. Einarbeitung Gülle/Gärreste Anhängelast ca. 30 to. Dieselverbrauch ca. 107 Liter/ ha gemäß KTBL Rechner.
Komplexeinheit zur Gülleausbringung+ Einarbeitungseinheit
Einsparung an Diesel mit BED Dünger durch drastische Gewichtsreduktion,- kein Flüssigkeitstransport, sondern Feststoffdünger mit ca. 680 Kg/m³ und einer TS um die 70 %- 80 %, bei 15-18 m³/ha ergeben sich statt 30 – 60 Tonnen Gülletechnik nur 10,2 – 12,24 Tonnen.
KTBL Rechner- Düngung Gegenüberstellung Dieselverbrauch
Gülletechnik erfordert 107 Liter/ha konventionell – 77 Liter BED incl. Einarbeitung = 30 Liter/ ha
Durch CO2 Abgabe auf Diesel ca. erhöht sich der Dieselpreis auf ca.1,20 €/Liter, bei 200 ha ergibt sich mit dem BED Dünger eine Dieseleinsparung von 6000 Liter Diesel pro Jahr x 1,20 € /Liter = 7200 €/Jahr netto Dieseleinsparung mit dem BED Dünger.
Keine Erhaltungskalkung mit BED Dünger notwendig- Einsparpotential
Im BED Dünger sind im Durchschnitt 20 – 35 Kg CaO/m³ aus den Rohstoffen der Landwirtschaft und Gärresten eingelagert.
Bei 15 to/ha x a : 0,68 to/m³ = 22 m³ BED Dünger pro Jahr und ha
22 m³ x 25 Kg/m³ CaO = 550 Kg/ha CaO organisch gebunden.
Anrechenbare Dünger Wirksamkeit des organisch, biologischen BED Düngers gemäß FFH Erfurt, Dr. Franko Humuswirtschaft, LWK Niedersachsen, Dr Xylander Kontrollstelle für ökologischen Anbau GmbH,etc.
40 %/30 %/30 % 1-3 Jahr; ganzjährige Ausbringung, da keine Auswaschungsgefährdung (ausgenommen Dezember bis Ende Januar).
Keine Geruchsbelästigung der Bevölkerung- Dünger riecht wie Waldboden !
Die Bedeutung von Pilzen und Bodenbakterien bei der Ausbringung von BED Dünger.
Der ständige Humusabbau durch schnelle Fruchtfolgen wie Mais/Raps entziehen der Agrarfläche jährlich ca.(3,8 to- 4,8 to Humus/ha x a) .Der erhöhte Einsatz von Herbiziden und Fungiziden haben die Gleichgewichte im Boden über Jahre erheblich geschädigt.
Dieses Bodenleben ist verantwortlich in seiner Zusammensetzung für eine optimale Aufbereitung der Pflanzennährstoffe, der CO2 Aufspeicherung und vieler anderer Prozesse als Nährstoff-, Wasserspeicher- und Lebensraum für die Mikrobiologie.
Fungizide, Herbizide, Insektizide dringen in diesen Lebensraum Boden ein, zerstören diesen Lebensraum incl. der wichtigen Mikroorganismen unwiederbringlich.
Nur der geringste Teil der Arbeit dieser Organismen kann durch menschliches Handeln ersetzt werden.
Folge:
- Ständige Nachdüngung
- Wassermangel
- Keine kontinuierliche Pflanzenernährung
- Keine stabilen Ernteerträge bei sich ändernden Klimabedingungen
- Pflanzennährstoffe können nur noch unvollständig aufgeschlossen, Schadpilze nur unzureichend bekämpft, Niederschläge nicht mehr ausreichend aufgespeichert werden.
Durch ständige Nachdüngung reichert sich der Boden mit Phosphaten und Nitraten an.
BED ist eine Kombination aus Bodendoktor, Pflanzenvitalität , Bildung natürlicher Widerstandskräfte, Wasserspeicher, Mikrobiologie, Pflanzenernährung, erhöhter Wurzelaktivität
Aus den Stallmisten werden folgende Nährstoffe gewonnen und im BED Dünger festgelegt.
- Stickstoff
- Phosphor
- Kalium
- Kalzium
- Magnesium
- Huminsäuren
- Bor
- Eisen
- Schwefel
Der BED Dünger wird im Herstellungsverfahren außerdem mit einer großen Anzahl wichtiger, naturbelassender Bodenbakterien, Bodenpilze und Pilzsporen angereichert.
Jeder dieser Komponenten hat eine wichtige Funktion bei der Pflanzenernährung bzw. der Nährstoffverfügbarkeit.
Fehlt eine dieser Komponenten und mikrobiologischen Faktoren, so kann die andere Nährstoffkomponente nicht richtig aufgeschlossen werden.
Viele Landwirte gehen oft aus Kostengründen davon aus, dass wenn beispielsweise der Boden mit genügend Phosphor, Stickstoff etc. versorgt ist, es ausreichend ist, nur eine der fehlenden Komponenten, beispielsweise Kalium beim Kartoffelanbau nach zu düngen.
Dies funktioniert aber nur teilweise, in stark geschädigten Böden überhaupt nicht mehr, da die Bodenpilze und die Bodenbakterien durch die Agrochemie eliminiert wurden.
Was lernen wir daraus für die Düngung mit den BED System?
Es ist nicht ausreichend nur einzelne Komponenten ersetzen zu wollen, man muss das gesamte biologische System wieder ins Gleichgewicht bringen.
Was ist die Funktion der BED Bodenpilze und Pilzsporen im BED Dünger?
Pilze sind keine Pflanzen und keine Tiere.
Sie bilden eine eigene Gattung/ ein eigenes Reich.
Pilze sind eher wie Tiere zu betrachten, sie müssen fressen und alles zersetzen was sich ihnen in den Weg stellt. Die BED Bodenpilze haben dabei verschiedene Aufgaben:
- Andocken an die Mykorrhiza der Pflanzenwurzel binnen 72 h
- Symbiose mit der Pflanze, bei der Produktion und Ausnutzung von Enzymen, Huminsäuren, Lieferung von Wasser und Mineralstoffen über Pflanzenwurzel, Pflanzenzelle, Aufspaltung der mineralischen Pflanzennährstoffe im Boden für die Pflanzenernährung.
- Pilze werfen die pflanzliche Protonenpumpe an
Bisher wurde die Beziehung Pflanze, Pilz, Bakterie nur gering betrachtet.
Fast jede Pflanze hat Ihren eigenen Pilz mit dem sie über die Hyphen der Pilze eine Symbiose eingeht.
Nur Pilze sind in der Lage durch ihre Säurebildung, Mineralien aus Gestein und mineralischen Verbindungen herauszulösen und der Pflanze zur Verfügung zu stellen.
Die dabei entstehenden Abprodukte der Zersetzung mineralischer und organischer Stoffe nutzen wiederum die Bodenbakterien und Kleinlebewesen um Humus zu erzeugen. Bei den in unserem Verfahren beigefügten BED Bodenpilzen handelt es sich um verschiedene Arten:
- Pilze die Organik und Mineralstoffe zerlegen
- arbuskuläre Mykorrhiza-Pilze, welche mit ihren Hyphen in die Wurzel der Pflanze eindringen und mit der Pflanze in Symbiose leben.
Der BED Dünger sorgt für die Herstellung der Gleichgewichte im Boden, eine höhere Bodenfruchtbarkeit allgemein und einen stabilen Ertrag bei sich ändernden Klimabedingungen, durch den Humusaufbau, die Bodenpilze und Bodenbakterien.
BED Dünger hilft Rohstoffe aus dem eignen Agrarbetrieb besser zu nutzen durch Veredelung der Rohstoffe und Betriebskosten zu senken wie nachfolgend dargestellt.
Der Landwirt kann mit dem BED Dünger besser auf die neuen erhöhten gesetzlichen Forderungen reagieren.
BED Düngerproduktion Voraussetzungen:
Bauliche Voraussetzungen:
Betonplatte oder Durchfahrsilo am besten überdacht oder Halle.
Kompostvlies
Zuschlagsstoffe:
BED Bakterienkulturen
BED Pilzkulturen
Rohstoffe:
Gärreste + Holzhäcksel+ Grasschnitte aus der Restflächennutzung; Pferdemist, Stallmiste allgemein und Ernteabfälle etc.
Emissionen beim Herstellungsverfahren – Messungen SMLUG Sachsen 2006
Auswertung: Die Emissionen bei Herstellungsverfahren von BED Dünger liegen ca. 86% unter den Grenzwerten der TA Luft.
Hinweise:
Für einen wirtschaftlichen Betrieb ist es sinnvoll einen Rottewender (Fa. Backhus) zu verwenden. Für die Gefügezerkleinerung einen Schredder mit Hammerschlagwalze.
Warum ?
- Man verkürzt den Produktionsaufwand, da der Wender eine Einrichtung besitzt um Gülle – oder Gärreste gleich bei den Wendungen zu applizieren.
- Feuchte und Bodenbakterien können parallel zum Wendevorgang über gesonderten Behälter zugegeben werden.
- Bei jeder Wendung wird das Material zerkleinert und belüftet.
- Die Arbeitsleistung liegt je nach Größe des Wenders bei 3000 – 12 000 m³/h.
- Vorteil keine Fahrspur zwischen den Substratansätzen erforderlich- damit doppelt Mietenanzahl auf gleicher Fläche möglich.
Hinweis:
Es erscheint sinnvoll für die BED Düngerproduktion Arbeitsgemeinschaften, (Genossenschaften), zu bilden um Technik optimal nutzen zu können.
Da der Rottewender und Schredder nur periodisch benötigt werden.
Ausbringung des BED Düngers:
Dafür ist keine neue Technik erforderlich. Jeder Kalk,- Teller-, oder Miststreuer kann verwendet werden.
Betriebswirtschaftliche Vorteile des BED Systems:
Kosten Gülle-Gärrestausbringung
Diese Stoffe sind als wichtige Spurenelemente in BED-Dünger bereits enthalten, ebenso Bodenpilze, Bodenbakterien, Humus und Wasserspeicher.
Dies bedeutet man muss die Inhaltsstoffe der Mineraldünger erst einmal umrechnen auf die benötigte Menge an reinen Düngerstoffen für die Pflanzen pro ha. Daraus ergibt sich der tatsächliche Preis/ha bezogen auf den zu erzielenden Ertrag sowie auf die tatsächliche vergleichbare Menge an Düngerstoffen.
Bespielvergleichsrechnung Mineraldünger mit BED-Dünger im Bereich Weizenanbau in Deutschland eine optimale Düngung vorausgesetzt benötigt der Weizen die unten genannten Düngerstoffe, + Gülle oder Gärreste ect.
Kalkulation zur Wirtschaftlichkeit von BED-Dünger preise von Mineraldüngern
Umgerechnet auf die Reinstoffe / ha am Beispiel Weizen
Dünger und Düngung | €/t | mittel. Nährstoffbedarf /ha und a (kg/ha) | €/ha und a |
Harnstoff (46 % N) | 480 | 180 kg N | 85 |
Triplesuperphosphat (46 % P2O5 | 577 | 60 kg P2O5 | 35 |
Kaliumdünger (60% K2O) | 467 | 180 kg K2O | 84 |
Schwefeldünger (20% S) | 780 | 20 kg S | 16 |
Kalkung (aller 4 Jahre für 4 Jahre) |
|
| 200 |
Düngung mit Mist/Kompost (aller 4 Jahre für 4 Jahre) |
|
| 200 |
Düngung mit Gärrest/Jauche/Gülle (jährlich) |
|
| 210 |
Spurennährstoffe (B, Cu, Mn, Mo, Zn, Fe,…) |
|
| 50 |
Summe |
|
| 880 |
Grundsätzlicher Vergleich von Bio Elite Dünger (BED) mit Harnstoffdünger
| BED | Harnstoffdünger |
Grundnährstoffe | N,P,K,CaO, Mg, S | N |
Spurennährstoffe | Ja (B, Cu, Zn, Mn, Fe,…) | nein |
organische Substanz | ja | nein |
Bodenpilze/Bodenbakterien | ja | nein |
Wirkungsdauer | eine Fruchtfolge (max. 4 Jahre) | im Anwendungsjahr |
Nährstoffverluste | kaum | Hoch (Nitrat, Ammoniak) |
Nährstoffspeicherung | ja | nein |
Wasserspeicherung | ja | nein |
CO2-Speicherung | ja | nein |
Um die selben Düngerstoffe pro ha zu erhalten, müsste man ca. 20 m3 bei mittleren versorgten Böden und 35 m3 BED Dünger / ha bei unterversorgten Böden ausbringen.
Da BED Dünger nicht mehr auswaschungsgefärdet ist und 2 Jahre Langzeitwirkung ohne Nachdüngung garantiert sind bei natürlichen Fruchtfolgen (Starkzehrer/Schwachzehrer) ergeben sich die Kosten zu:
20 m3/ha x a x 40 €/m3 BED-Dünger = 800 €/ha
35 m3/ha x a x 40 €/m3 BED Dünger = 1400 €/ha
Bei 2 Jahren Langzeitwirkung = 800 €/ha :2 jahre = 400€/ha x a
= 1400€/ha :2 Jahre = 700€/ha x a.
Dipl. -Ing. Wolfgang Wondrak, Bioelite-Entwickler/ Patentinhaber
BED e.K.
08344 Grünhain-Beierfeld
E.-Mail : info@bio-elite–duenger.de
Vertrieb/ Ansprechpartner
CONSULTA AG
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